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Ihre Familien-Urlaubsrücktrittsversicherung Mit 1 Klick!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ob Sie nun für ein Wochenende oder eine Woche verreisen, die FAMILYTRIP Reiseversicherung kann Ihren Geldbeutel retten und Ihnen im Falle von unvorhergesehenen Ereignissen alle Schritte erleichtern!

 

In unseren Versicherungen werden zahlreiche Garantien berücksichtigt: Stornierung aller Ursachen, Unterbrechung des Aufenthalts oder auch eine Urlaubshaftpflicht!

 

 

Vor allem aber lässt sich unsere Reiseversicherung FAMILYTRIP vervollständigen und umfasst eine verstärkte Pandemie- und Epidemiegarantie Covid-19. Das ist keine zusätzliche Option, sondern alles ist in unserer Versicherung enthalten!

 

 

DieReiserücktrittsversicherung FAMILYTRIP ist :

  • Einfach abzuschließen: Kreuzen Sie das Kästchen „Reiserücktrittsversicherung“ direkt vor der Zahlung an.
  • Einfach zu aktivieren: Stornieren Sie online bei Familytrip und melden Sie Ihren Schaden auf https://sinistre.assurinco.com/.
  • Gehen Sie in der Rubrik „Entschädigung“ auf „Meldung“.
  • Klicken Sie auf „Hier klicken, um mit Ihrer Vertragsnummer zu melden“.
  • Geben Sie das ursprünglich geplante Abreisedatum und die Buchungsnummer an.
  • Melden Sie den Schaden
  •  
  • Schnell: Erstattung innerhalb von 48 Stunden
  • Günstig: nur 4% des Betrags

Der Abschluss ist ganz einfach, die Versicherung wird Ihnen auf der Zahlungsseite automatisch angeboten. Sie müssen nur das Kästchen „Versicherung“ ankreuzen!

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie die Versicherung abschließen möchten, können Sie uns innerhalb von 7 Tagen nach Ihrer Buchung unter der Nummer 09.72.26.99.33 anrufen. Wir werden dann gemeinsam die Möglichkeit prüfen, die Aufenthaltsversicherung abzuschließen. Der Tarif ist derselbe: 4% des Aufenthaltsbetrags.

 

Mit unserer Aufenthaltsversicherung FAMILYTRIP sind Sie gegen alle gerechtfertigten Ursachen abgesichert! Zum Beispiel:

  • Gesundheitsunfall und Tod,
  • Entlassung / Versetzung,
  • Streichung / Änderung des Urlaubs,
  • Scheidung / Trennung,
  • Zugang nicht möglich,
  • Diebstahl oder Sachschäden am Fahrzeug,
  • Schwere Sachschäden,
  • Verweigerung eines Visums,
  • Diebstahl des Personalausweises oder Reisepasses,
  • Erlangung eines Arbeitsplatzes,
  • Unbedingt erforderliche Vorladung,
  • Standortverbot aufgrund einer Naturkatastrophe.
  •  
  •  

Und wie angekündigt sind wir noch einen Schritt weiter gegangen, um Sie vor Ereignissen im Zusammenhang mit der COVID19-Epidemie zu schützen. Von nun an können Sie stornieren, wenn :

  • Sie an Covid19 erkrankt sind,
  • Sie ein positiver Fall von Covid19 sind,
  • Ein Familienmitglied stirbt oder wird aufgrund von Covid19 ins Krankenhaus eingeliefert,
  • Sie dürfen aufgrund einer Kontrolle auf Covid19 nicht an Bord gehen.
  •  

Um noch mehr Klarheit zu schaffen, finden Sie hier eine Übersicht über die garantierten Beträge und Höchstgrenzen:

<palign=„center“>GARANTIEN <palign=„center“>OBERGRENZEN

Annullierung

  1. Annullierung in Genannten Gefahren

Medizinische Gründe

<pstyle=„margin-left:40px“>Andere Gründe

  1. Stornierung aus allen anderen gerechtfertigten Gründen
  2.  

COVID EXTENSION (inbegriffen)

Erweiterung Schneemangel oder -überschuss (falls Option gebucht).

Maximal 25.000 € pro Mietobjekt.

Benannte Gefahren: Selbstbeteiligung von 10% der Schadenssumme mit einem Mindestbetrag von 50€ pro Fall, außer bei medizinischen Gründen (ohne Selbstbeteiligung).

 

Alle gerechtfertigten Gründe: Selbstbeteiligung von 20% des Schadensbetrags mindestens 70€ pro Fall.

 

COVID-Erweiterung: Selbstbehalt 30€ pro Person.

Erweiterung Schneemangel oder -überschuss: ohne Selbstbehalt.

Unterbrechung des Aufenthalts

 

Erstattung der nicht genutzten Landleistungen pro rata temporis im Falle einer Rückführung oder vorzeitigen Rückreise.

 

COVID EXTENSION (inbegriffen)

Erweiterung Schneemangel oder -exzess (falls Option gebucht).

Maximal 25.000 € pro Mietobjekt.

Selbstbeteiligung von 10% der Schadenssumme mit einem Mindestbetrag von 50€ pro Fall, außer bei medizinischen Gründen (außer Covid).

 

COVID-Erweiterung: Selbstbeteiligung 30€ pro Person.

Erweiterung Schneemangel oder -überschuss: ohne Selbstbeteiligung.

Verspätete Ankunft von mehr als 24 Std.

 

COVID EXTENSION (inbegriffen).

Maximal 3 erstattungsfähige Tage / Selbstbehalt von 24 Stunden.

 

Haftpflicht des Mieters am Urlaubsort

 

Mieterhaftpflicht nach Brand, Explosion, Wasserschaden.

  • Dont Regress von Nachbarn und Dritten
  • Dont Schäden am Eigentum des Mieters und der Bewohner infolge von Brand, Explosion oder Wasserschäden in den gemieteten Räumen.
  • Darunter Mietausfall und Nutzungsausfall.
  •  
  •  

Bis zu 1.000.000 € pro Schadensfall / Selbstbeteiligung 80€ (Nach Erschöpfung der Kaution).

  • Bis zu 250.000 € / Selbstbeteiligung 80 €.
  • Bis zu 15.000 €.
  • Bis zu 30.000 €.
  •  

Im Mietobjekt vergessener Gegenstand

Maximal 150 € pro Mietobjekt.

Nichtverfügbarkeit́ des Mietobjekts

Höchstens 10.000 €

Neuanfertigung von Schlüsseln nach Verlust, Bruch oder Diebstahl.

Maximal 100 € pro Aufenthalt

 

Man hört oft, dass die Zahlungskarten Visa Premier und Mastercard Gold die Stornierung von Aufenthalten abdecken: Das stimmt ... aber nur in sehr speziellen Fällen. Außerdem sind die Verfahren langwierig und die Fristen für die Rückerstattung oft sehr lang.

 

Mit unserer Reiserücktrittsversicherung FAMILYTRIP können Sie beruhigt mit Ihrer Familie in den Urlaub fahren!

 

Klicken Sie hier, um die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertrags zu lesen, und kontaktieren Sie uns unter 09.72.26.99.33, wenn Sie Fragen haben.